Neue gesetzliche Anforderungen an Websites
Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft – basierend auf der EU-Richtlinie (European Accessibility Act). Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Webseiten und digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, sofern sie Produkte oder Services online anbieten.
Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsverlust. Wir bieten Ihnen eine professionelle Barrierefreiheitsprüfung (WCAG 2.1 AA) und unterstützen Sie bei der technischen und inhaltlichen Umsetzung.