Barriere­freiheits­stäkungs­gesetz

Barrierefreie Websites bieten zahlreiche Vorteile und sind in bestimmten Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Hier ein Überblick über die rechtlichen Verpflichtungen und die positiven Eigenschaften:

Rechtliche Verpflichtungen

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, einschließlich:

Unternehmen, die gegen das BFSG verstoßen, müssen mit Strafen rechnen. Es ist daher ratsam, rechtzeitig mit der barrierefreien Gestaltung der eigenen Website zu beginnen.

BIK BITV-Test Check-up

inkl. kostenlosem Erstberatungsgespräch
300 - 400 pauschal
  • ca. ~ 10 Std. Umsetzung
  • Evaluation Website gemäß BITV 2.0
  • Evaluation Website gemäß WCAG 2.1 (Stufe AA)
Angebot
BITV
In Deutschland sorgt die BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) dafür, dass digitale Angebote – wie Webseiten oder Apps – für alle Menschen zugänglich sind, auch für Menschen mit Behinderungen. Sie ist Teil des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und legt konkrete Regeln für die Barrierefreiheit fest.
EU-Richtlinie 2016/2102
Lorem ipsum dolor sit amet consectetur Diese EU-Vorgabe verpflichtet öffentliche Einrichtungen in Europa dazu, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen problemlos genutzt werden können. Ziel ist ein einheitlicher Standard für Barrierefreiheit in der EU.
BFSG
Die BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und erweitert die Barrierefreiheitsregeln auch auf private Anbieter. Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen – etwa Websites, Automaten oder E-Books – barrierefrei zu gestalten.
Previous slide
Next slide

Vorteile barrierefreier Websites

Barrierefreie Websites bieten zahlreiche Vorteile, sowohl für Nutzer als auch für Unternehmen:

Größere Zielgruppe: Allein in Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung.
Bessere Nutzererfahrung: Barrierefreie Websites sind einfacher zu navigieren und zu nutzen, was die Zufriedenheit aller Nutzer erhöht.

Suchmaschinen belohnen barrierefreie Websites, da diese als nutzerfreundlich und leicht zugänglich gelten.

Barrierefreiheit ist eine Investition in die Zukunft und stellt sicher, dass Inhalte auch für kommende Technologien und Geräte zugänglich bleiben.

Durch die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards vermeiden Unternehmen mögliche Bußgelder und zeigen ihr Engagement für Inklusion.

Barrierefreie Elemente verbessern die allgemeine Bedienbarkeit der Website, was allen Nutzern zugutekommt.

Mit einem barrierefreien Online-Auftritt zeigen Unternehmen, dass soziale Verantwortung zu einer modernen Internetpräsenz gehört.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass barrierefreie Websites nicht nur eine gesetzliche Anforderung erfüllen, sondern auch erhebliche Vorteile für Unternehmen und Nutzer bieten. Sie fördern Inklusion, verbessern die Nutzererfahrung und können sogar zu einer erhöhten Reichweite und Kundenzufriedenheit führen.

Büro in der Nürnberger Südstadt

GLÜCKSGRIFF smart IT- and Websolutions
Wilhelm-Spaeth-Straße 74
90461 Nürnberg

Tel: 0911 14898060
E-Mail: mail@ein-gluecksgriff.de

Büro in der Nürnberger Südstadt

GLÜCKSGRIFF smart IT- and Websolutions
Wilhelm-Spaeth-Straße 74
90461 Nürnberg

Tel: 0911 14898060
E-Mail: mail@ein-gluecksgriff.de

Büro in der Nürnberger Südstadt

Glücksgriff Solutions GmbH
Wilhelm-Spaeth-Straße 74
90461 Nürnberg

Tel: 0911 14898060
E-Mail: mail@ein-gluecksgriff.de