Was Online-Shops jetzt wissen müssen
Online einkaufen geht schnell: ein paar Klicks und der Vertrag ist abgeschlossen. Doch beim Widerruf wurde es bisher oft unnötig kompliziert. Genau das ändert sich jetzt.
Ab dem 19. Juni 2026 wird der sogenannte Widerrufsbutton Pflicht. Was das konkret bedeutet und was du jetzt schon vorbereiten solltest, erfährst du hier.
Was sich mit wenigen Klicks abschließen lässt, soll genauso einfach wieder rückgängig gemacht werden können. Deshalb verpflichtet die EU Unternehmen dazu, eine digitale Widerrufsfunktion direkt auf der Website anzubieten.
Der Begriff Button ist etwas irreführend. Es muss nicht zwingend ein klassischer Button sein. Auch ein gut sichtbarer Link reicht aus, wenn der Widerruf einfach, direkt und online möglich ist.
Kein E-Mail-Pingpong, kein Formular-Download und kein versteckter Prozess. Kunden sollen ihren Vertrag direkt auf deiner Website widerrufen können.
Pflicht ab 19. Juni 2026
Kurz gesagt: für fast alle, die online an Verbraucher verkaufen. Voraussetzung ist, dass deine Kunden Verbraucher sind und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Gut sichtbar
Der Einstieg zum Widerruf darf nicht versteckt sein oder durch Pop-ups überdeckt werden.
Direkt erreichbar
Kunden sollen ohne lange Suche, E-Mail oder Ausdruck direkt online widerrufen können.
Klar beschriftet
Bezeichnungen wie „Vertrag widerrufen“ sind eindeutig. Kreative Begriffe wie „Serviceanfrage“ sind ein Abmahnrisiko.
Fristgerecht verfügbar
Die Funktion muss während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar bleiben.
Die EU schreibt ein 2-Stufen-Verfahren vor. Der Ablauf sollte sauber, verständlich und datensparsam umgesetzt werden.
Klick auf den Widerrufsbutton oder Link. Der Einstieg sollte am besten dort platziert werden, wo Nutzer ihn erwarten, zum Beispiel gut sichtbar im Footer.
Weiterleitung zu einer Seite, auf der der Kunde seinen Vertrag identifiziert, zum Beispiel über die Bestellnummer, und den Widerruf bestätigt.
Automatische Bestätigung, zum Beispiel per E-Mail. Wichtig: kein Login-Zwang und nur so wenige Daten abfragen wie nötig.
Technik
Saubere Integration in Website oder Shop, fehlerfreier Ablauf vom Klick bis zur Bestätigung und barrierefreie Nutzung.
Rechtliches
Anpassung der Widerrufsbelehrung und Integration der neuen Funktion in die Rechtstexte.
Design
Sichtbar, aber nicht störend. Der Link oder Button sollte gut in die User Experience integriert sein.
Der Widerrufsbutton ist nur ein Teil der neuen Regeln. Außerdem kommen verständlichere Informationen bei Finanzprodukten, eine Pflicht zu direkter Kontaktaufnahme, die Begrenzung des „ewigen Widerrufsrechts“ und weniger Papierpflichten.
Der Widerrufsbutton bringt mehr Transparenz für Kunden und mehr Pflichten für dich. Die gute Nachricht: Du hast noch Zeit, dich vorzubereiten. Ein sauber umgesetzter, klarer Link reicht in vielen Fällen völlig aus.
Unser Tipp: Kümmere dich frühzeitig um die Umsetzung, damit du 2026 entspannt bleibst, statt kurzfristig nachbessern zu müssen.
Jetzt Widerrufsbutton vorbereiten und den Shop rechtzeitig fit machen
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E-Mail: mail@ein-gluecksgriff.de
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